Meine Praxis in Mönchengladbach ist eine Privatpraxis. Hier erfahren Sie, wie die Abrechnung für privat Versicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte sowie Selbstzahler abläuft — und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und reichen diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Psychotherapie ist beihilfefähig. Das gilt zum Beispiel für Beamtinnen und Beamte im Schul-, Verwaltungs- oder Justizdienst sowie für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Angehörige von Polizei und Bundeswehr können sich ebenfalls bei mir behandeln lassen. In der Regel ist dafür vorab eine Kostenzusage erforderlich.
Sie können die Therapie auch selbst bezahlen. Dafür ist kein Antrag nötig, und es erfolgt keine Meldung an eine Versicherung.
Im Einzelfall ist eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Sie melden sich über das Kontaktformular. Aktuell sind freie Therapieplätze vorhanden.
Wir besprechen Ihr Anliegen und klären, ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.
In den ersten Sitzungen lernen wir uns kennen. Ich stelle die Diagnose, und wir planen gemeinsam die Behandlung.
Verlangt Ihre Versicherung oder Beihilfestelle einen Antrag, fordern Sie die Formulare dort an. Ich fülle den therapeutischen Teil aus und trage ein, was angefordert wird.
Sie erhalten regelmäßig eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung und gegebenenfalls bei der Beihilfe einreichen.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab und halte mich an die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, PKV-Verband und den Beihilfestellen von Bund und Ländern.
| Leistung | GOP-Ziffern |
|---|---|
| Psychotherapeutische Sprechstunde | 812 analog |
| Probatorische Sitzung | 812 analog, 801 analog |
| Kurzzeittherapie | 812 analog, 801 analog |
| Langzeittherapie (Verhaltenstherapie) | 870, 801 analog |
Die Ziffer 801 analog steht für die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes. Testdiagnostik, die biografische Anamnese sowie Berichte, Bescheinigungen und gutachtliche Stellungnahmen werden nach Aufwand gemäß GOP zusätzlich berechnet. Coaching und Paartherapie sind Selbstzahler-Leistungen und werden nicht von Versicherungen erstattet.
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin erfülle ich die Voraussetzungen der Beihilfevorschriften. Sie reichen meine Rechnung anteilig bei Ihrer Beihilfestelle und bei Ihrer privaten Restkostenversicherung ein. Je nach Dienstherr gelten unterschiedliche Regeln dazu, ab wann ein Antrag oder ein Gutachterverfahren nötig ist — das besprechen wir gleich zu Beginn, damit Sie Planungssicherheit haben.
Heilfürsorgeberechtigte von Polizei und Bundeswehr benötigen in der Regel vor Behandlungsbeginn eine Kostenzusage ihrer Heilfürsorgestelle beziehungsweise eine truppenärztliche Überweisung. Bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit oder sprechen Sie mich vorab an.
Sie können eine Psychotherapie auch selbst bezahlen. Das hat zwei Vorteile: Es ist kein Antrag nötig, und es erfolgt keine Meldung an eine Versicherung. Das kann zum Beispiel vor einer Verbeamtung oder vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung von Bedeutung sein. Sie erhalten eine Rechnung nach GOP wie oben dargestellt.
Brauche ich als privat Versicherte:r eine Überweisung oder einen Antrag?
Für das erste Gespräch brauchen Sie weder eine Überweisung noch einen Antrag. Die ersten Sitzungen (Sprechstunde und probatorische Sitzungen) erstatten die meisten privaten Krankenversicherungen ohne vorherige Genehmigung. Für die anschließende Therapie verlangen manche Versicherungen einen Antrag. Die Formulare dafür fordern Sie bei Ihrer Versicherung an und bringen sie mit; den therapeutischen Teil fülle ich aus.
Übernimmt die Beihilfe die Kosten einer Psychotherapie?
Ja. Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin ist beihilfefähig. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen ab, die auch von den Beihilfestellen von Bund und Ländern getragen werden. Welche Schritte Ihre Beihilfestelle vor Therapiebeginn erwartet, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Behandeln Sie auch Heilfürsorgeberechtigte, etwa von Polizei oder Bundeswehr?
Ja. In der Regel benötigen Sie vor Behandlungsbeginn eine Kostenzusage Ihrer Heilfürsorgestelle beziehungsweise eine truppenärztliche Überweisung. Die Formulare dafür erhalten Sie von Ihrer Dienststelle; die therapeutischen Angaben trage ich ein.
Wie wird bei Selbstzahlern abgerechnet?
Selbstzahler erhalten dieselbe Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) wie privat Versicherte. Die verwendeten Ziffern finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite. Eine Therapie als Selbstzahler:in ist ohne Antrag möglich und wird keiner Versicherung gemeldet.
Was muss ich vor dem ersten Termin mit meiner Versicherung klären?
Hilfreich ist eine kurze Nachfrage bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle: Wie viele Sitzungen sind pro Jahr versichert, bis zu welchem Gebührensatz wird erstattet, und ab wann ist ein Antrag erforderlich? Die Tarife unterscheiden sich hier deutlich.